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Brauchtumsfeuer und Gartenfeuer: Das gilt es zu beachten

08.10.2026

Erst fragen, dann anzünden

  • Das Verbrennen von Gartenabfällen ist meist nicht erlaubt. Für Brauchtumsfeuer wie Oster- oder Biikefeuer gelten besondere Regeln und oft eine Anzeigepflicht bei der Gemeinde oder dem Amt.
  • Die Vorschriften ändern sich und sind je nach Land und Gemeinde verschieden. Frag deshalb vorher bei Gemeinde oder Amt nach, was bei dir gilt und was du anmelden musst.
  • Bei hoher Wald- oder Flächenbrandgefahr, bei Trockenheit und starkem Wind wird kein Feuer entzündet.

Aufbau

  • Halte großen Abstand zu Gebäuden, Reetdächern, Scheunen, Wald, Hecken, Stromleitungen und Straßen. Funkenflug reicht weit.
  • Verbrenne nur unbehandeltes, trockenes Holz und Strauchschnitt. Kein Müll, keine Altreifen, kein lackiertes oder behandeltes Holz.
  • Schichte den Holzhaufen erst kurz vor dem Anzünden auf oder setze ihn kurz vorher um, damit Igel und andere Kleintiere nicht darin wohnen.

Beim Abbrennen

  • Ein erwachsener Verantwortlicher bleibt die ganze Zeit vor Ort. Kinder halten Abstand.
  • Halte Löschwasser bereit, zum Beispiel Eimer, Gartenschlauch oder Feuerlöscher.
  • Niemals Benzin, Spiritus oder andere Brandbeschleuniger verwenden.
  • Beobachte die Windrichtung. Dreht der Wind, schaust du, wohin die Funken fliegen.

Danach

  • Lass das Feuer ganz herunterbrennen und lösche die Glut mit Wasser ab.
  • Kontrolliere die Fläche über Stunden und am nächsten Tag nochmals. Glut kann lange unter der Asche weiterglimmen.

Brennt es außer Kontrolle oder siehst du ein unbeaufsichtigtes Feuer: 112 wählen.