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Bürger-Info · Draußen
Brauchtumsfeuer und Gartenfeuer: Das gilt es zu beachten
08.10.2026
Erst fragen, dann anzünden
- Das Verbrennen von Gartenabfällen ist meist nicht erlaubt. Für Brauchtumsfeuer wie Oster- oder Biikefeuer gelten besondere Regeln und oft eine Anzeigepflicht bei der Gemeinde oder dem Amt.
- Die Vorschriften ändern sich und sind je nach Land und Gemeinde verschieden. Frag deshalb vorher bei Gemeinde oder Amt nach, was bei dir gilt und was du anmelden musst.
- Bei hoher Wald- oder Flächenbrandgefahr, bei Trockenheit und starkem Wind wird kein Feuer entzündet.
Aufbau
- Halte großen Abstand zu Gebäuden, Reetdächern, Scheunen, Wald, Hecken, Stromleitungen und Straßen. Funkenflug reicht weit.
- Verbrenne nur unbehandeltes, trockenes Holz und Strauchschnitt. Kein Müll, keine Altreifen, kein lackiertes oder behandeltes Holz.
- Schichte den Holzhaufen erst kurz vor dem Anzünden auf oder setze ihn kurz vorher um, damit Igel und andere Kleintiere nicht darin wohnen.
Beim Abbrennen
- Ein erwachsener Verantwortlicher bleibt die ganze Zeit vor Ort. Kinder halten Abstand.
- Halte Löschwasser bereit, zum Beispiel Eimer, Gartenschlauch oder Feuerlöscher.
- Niemals Benzin, Spiritus oder andere Brandbeschleuniger verwenden.
- Beobachte die Windrichtung. Dreht der Wind, schaust du, wohin die Funken fliegen.
Danach
- Lass das Feuer ganz herunterbrennen und lösche die Glut mit Wasser ab.
- Kontrolliere die Fläche über Stunden und am nächsten Tag nochmals. Glut kann lange unter der Asche weiterglimmen.
Brennt es außer Kontrolle oder siehst du ein unbeaufsichtigtes Feuer: 112 wählen.